Mit dieser Auffassung steht die Vorinstanz im Einklang mit der einhelligen Literatur (vgl. etwa BSK OR I - Portmann, Art. 335c OR N. 1; Streiff/von Känel, Arbeitsvertrag, 6. Aufl., 2006, Art. 335c OR N. 2). Ihren Ausführungen ist nichts beizufügen und es verwundert angesichts des völlig klaren Gesetzestextes und der eindeutigen Lehre und Rechtsprechung, dass die Klägerin dieses Thema in ihrer Berufung nochmals aufgegriffen hat.