Seite 2 — 21 Anrechnung des Ferienguthabens von 21 Tagen am 29. April 2009 stattfinde. X. liess am 30. April 2009 durch Rechtsanwalt Dieter Marty antworten, sie akzeptiere die Kündigung nicht und stelle ihre Arbeitskraft weiterhin im vertraglichen Rahmen zur Verfügung. Die Parteien beharrten in der Folge auf ihren Standpunkten, und es folgte darauf noch ein Briefwechsel bezüglich des Inhalts des Arbeitszeugnisses.