3. a) Mit Schreiben vom 27. April 2009 teilte die Y. der Arbeitnehmerin mit, man bedaure feststellen zu müssen, dass die Reinigungsarbeiten trotz mehrfacher Beanstandungen nicht zur Zufriedenheit ausgeführt würden. Das Arbeitsverhältnis werde daher auf den 31. Mai 2009 aufgelöst, wobei der letzte Arbeitstag unter