2. Am 30. Juni 2003 schrieb die Y. der Angestellten, anlässlich einer Kontrolle habe festgestellt werden müssen, dass die Reinigung nicht ihren Vorstellungen entspreche. Die Beanstandungen wurden im Einzelnen aufgelistet, und es wurde darauf hingewiesen, dass man Wert darauf lege, dass die Reinigung sorgfältig und fachgerecht ausgeführt werde. In einem Schreiben an die Angestellte vom 10. Februar 2009 bedauerte die Y., erneut mitteilen zu müssen, dass die Reinigungsarbeiten in den Räumen des Regionalsitzes A. nicht befriedigend seien.