Am 28. Mai 1997 wurde dieser Vertrag mit Wirkung ab 1. Juni 1997 durch einen solchen von unbestimmter Dauer ersetzt, wobei unter Beibehaltung der übrigen Lohnbestandteile ein monatliches Grundgehalt von Fr. 1'859.30 vereinbart und die Kündigungsfrist auf einen Monat - jeweils auf das Ende eines Monats - verlängert wurde. Es wurde festgehalten, die Arbeitsleistung habe regelmässig zu erfolgen und der Arbeitseinsatz während der einzelnen Wochentage erfolge in Absprache mit dem Vorgesetzten. - Schliesslich kam es am 28. Juni 2004 zu einem weiteren Vertragsabschluss.