X. sollte ein monatliches Grundgehalt von Fr. 744.70 nebst 8,33 % Ferienund 3 % Feiertagsentschädigung sowie ein anteilsmässiges 13. Monatsgehalt erhalten und der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen auf das Ende einer Woche gekündigt werden können. Am 28. Mai 1997 wurde dieser Vertrag mit Wirkung ab 1. Juni 1997 durch einen solchen von unbestimmter Dauer ersetzt, wobei unter Beibehaltung der übrigen Lohnbestandteile ein monatliches Grundgehalt von Fr. 1'859.30 vereinbart und die Kündigungsfrist auf einen Monat - jeweils auf das Ende eines Monats - verlängert wurde.