Seite 6 — 11 Betroffenen des Weiteren das Recht ein, sich vor Erlass eines in ihre Rechtsstellung eingreifenden Entscheides zur Sache zu äussern. Das Recht auf Äusserung und Stellungnahme stellt den eigentlichen Kern des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar. Das Recht auf Mitwirkung am Beweisverfahren umfasst das Recht, an der Erhebung wesentlicher Beweise mitzuwirken oder sich zumindest zum Beweisergebnis zu äussern, wenn dieses geeignet ist, den Entscheid zu beeinflussen.