Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst mehrere Teilgehalte – Anspruch auf Orientierung, Äusserung, Teilnahme am Beweisverfahren und Begründung -, welche das Recht auf wirksame Partizipation im Hinblick auf den unmittelbaren Prozess der Entscheidfindung konkretisieren. Voraussetzung der Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs ist unter anderem eine entsprechende Orientierung der Betroffenen. Damit sich der Berechtigte überhaupt äussern kann, muss er wissen, worum es geht und wozu er Stellung nehmen soll und kann. Der Anspruch auf rechtliches Gehör räumt den