„1. Die Klage wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis des Bezirksgerichts Landquart abgeschrieben. 2. Die Kosten des Verfahrens vor dem Bezirksgericht Landquart, bestehend aus: einer Gerichtsgebühr von Fr. 310.00 einer Schreibgebühr von Fr. 285.00 Barauslagen von Fr. 70.00 Total somit Fr. 665.00 werden gemäss Art. 343 Abs. 3 OR auf die Gerichtskasse genommen.