C. Nachdem das Bezirksgericht Landquart am 29. Januar 2010 der Rechtsvertreterin von A. die Prozessantwort zugestellt und sie zur Stellungnahme bis am 22. Februar 2010 aufgefordert hatte, zog diese mit Schreiben vom 15. Februar 2010 die Klage zurück. Begründet wurde der Klagerückzug im Wesentlichen damit, der Rechtsvertreter der Beklagten habe anlässlich der Vermittlungsverhandlung seinen Antrag auf Nichteintreten mit keinem einzigen Wort begründet. Zufolge jetziger Begründung ziehe sie die Klage zurück.