„1. Die Klage wird abgeschrieben. 2. Die Kosten des Kreisamtes Chur von CHF 300.00 sowie jene des Bezirksgerichts Plessur von CHF 100.00 gehen zu Lasten des Klägers. Die Gerichtskosten sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto 70-3596-3 Seite 2 — 8 des Bezirksgerichtes Plessur zu überweisen. Der Kläger hat zudem die Beklagte aussergerichtlich mit CHF 300.00 zu entschädigen. 3. (Mitteilung an)”