B. Die Vermittlungsverhandlung vor dem Kreisamt Chur fand am 16. Dezember 2009 statt. Da die Vergleichsversuche erfolglos blieben, wurde am 15. Januar 2010 der Leitschein ausgestellt und am 20. Januar 2010 der von A. mit der Briefentgegennahme beauftragten E. zugestellt. Diese leitete den für den Beschwerdeführer entgegengenommenen Leitschein per Post am 21. Januar 2010 an ihn weiter.