A. Am 3. November 2009 meldete A. beim Kreisamt Chur eine Forderungsklage gegen B. zur Vermittlung an mit dem folgenden Rechtsbegehren: „1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger Fr. 118'000.- nebst 5% Zins seit 19. April 2007 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.”