Der vorliegend zu beurteilende Entscheid datiert vom 3. Februar 2010 und wurde am 9. Februar 2010 mitgeteilt. Die Eröffnung des angefochtenen Entscheides erfolgte somit vor Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung, weshalb auf das Verfahren die kantonale Zivilprozessordnung vom 1. Dezember 1985 Anwendung finden muss.