Darin macht er unter anderem geltend, ihm würde aus dem Recht auf den 13. Monatslohn, die Treueprämie und den Ferienanspruch, alle pro rata temporis, noch eine Summe von CHF 4'091.-- nebst Zins seit dem 1. April 2009 zustehen, was die Vorinstanz jedoch abgelehnt habe. Es sei ihm zu keinem Zeitpunkt möglich gewesen, die fehlenden Zahlungen und Ferientage zu beweisen. Damit diese Forderung jedoch trotzdem ausgeleuchtet wer-