2. Die Kosten des Verfahrens vor Bezirksgericht Landquart, bestehend aus: - einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'180.00 - einer Schreibgebühr von Fr. 440.00 - den Barauslagen von Fr. 180.00 total somit Fr. 2'800.00 werden auf die Gerichtskasse genommen (Art. 343 Abs. 2 und 3 OR). Der Kläger wird gerichtlich verpflichtet, der Beklagten eine ausseramtliche Entschädigung in Höhe von Fr. 6'559.30 (gesetzliche Mehrwertsteuer darin enthalten) zu bezahlen. 3. (Mitteilung).“