Seite 2 — 13 C. Am 27. Oktober 2009 prosequierte A. seine Klage mit unverändertem Rechtsbegehren an das Bezirksgericht Landquart. Auch die B. AG hielt in ihrer Prozessantwort vom 18. November 2009 an ihrem Rechtsbegehren gemäss Leitschein fest. D. An der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Landquart am 3. Februar 2010 nahmen die beiden Parteivertreter teil.