B. Nachdem am 5. Januar 2009 ein Vermittlungsbegehren beim örtlich nicht zuständigen Kreisamt Domleschg eingereicht worden und das Verfahren am 12. Februar 2009 abgeschrieben worden war, wurde am 19. März 2009 ein Verfahren beim Kreispräsidenten Fünf Dörfer instanziert. Dieses musste mangels rechtzeitiger Prosequierung des Leitscheins mit Verfügung des Bezirksgerichtspräsidenten Landquart vom 8./9. Juni ebenfalls abgeschrieben werden. Am 23. September 2009 wurde erneut ein Verfahren beim Kreispräsidenten Fünf Dörfer anhängig gemacht.