Für die Zeit vom 14. Juli 2008 bis zum 30. August 2008 wies er mittels Arztzeugnis eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit aus. Jedoch nahm er auch in der darauf folgenden Zeit die Arbeit trotz mehrmaliger Aufforderung durch seine Arbeitgeberin nicht mehr auf. Mit Schreiben vom 20. Oktober 2008 sprach die B. AG die ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von einem Monat auf den 30. November 2008 hin aus. Am 25. November 2008 erstellte sie eine Lohnabrechnung für den Monat November 2008.