Als Lohn vereinbarten die Parteien Fr. 4'500.-- brutto im Monat zuzüglich einer monatlichen Spesenentschädigung in Höhe von Fr. 300.- - sowie Kinderzulagen. Aufgrund eines Vorfalles, der sich am 27. Juni 2008 in den Ferien von A. ereignete, wurde A. per 28. Juni 2008 der Führerausweis wegen Verdacht des Fahrens in angetrunkenem Zustand vorsorglich auf unbestimmte Zeit abgenommen. A. informierte seine Arbeitgeberin noch während seiner Ferien am 1. Juli 2008 schriftlich über diesen Umstand. In der Folge erschien er nach seinen Ferien nicht mehr zur Arbeit. Für die Zeit vom 14. Juli 2008 bis zum 30. August 2008 wies er mittels Arztzeugnis eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit aus.