Die nichtstreitige oder auch freiwillige Gerichtsbarkeit sichert nicht von vornherein eine Kostenbefreiung zu". In der Rechtsprechungsdatenbank auf der Webseite des Gerichts lassen sich sodann mit einem entsprechenden Suchlauf (Gerichtsferien AND unentgeltliche +Rechts-pflege) einschlägige Treffer erzielen. Bei entsprechender Abklärung nach Erhalt der für ihn ungünstigen Verfügung, hätte dem beschwerdeführenden Rechtsanwalt also nicht entgehen können, dass nach gefestigter Gerichtspraxis in Sachen der unentgeltlichen Rechtspflege die Beschwerdefrist in den Gerichtsferien nicht still stand.