2. Bevor materiell geprüft wird, ob die Vorinstanz die Honorarnote zu Recht gekürzt hat, stellt sich die Frage, ob die dagegen erhobene Beschwerde rechtzeitig ist, was nur dann zutrifft, wenn die Gerichtsferien auch in Angelegenheiten der vorliegenden Art gelten. Andernfalls wäre die 20-tägige Beschwerdefrist von Art. 233 Abs. 1 ZPO nicht eingehalten, nachdem das Anfechtungsobjekt dem Beschwerdeführer eingestandner- und