Wäre dies nicht so gewesen, hätte es die Arbeitnehmerin bestimmt nicht zugelassen, dass ihr Arbeitnehmer zeitweise - etwa in den Monaten Mai, Juli und Oktober - massiv zu wenig gearbeitet hätte. Abgesehen davon, dass sich die teilweise erheblichen Minusstunden nicht damit erklären lassen, dass X. gestattet wurde freitags oft schon gegen 16 Uhr nach Hause zu gehen, dürfte die Arbeitgeberin ihm dieses Entgegenkommen nicht als Minusstunden anlasten.