Die Zeugin C. sagte dazu aus, die Angestellten würden die Stundenkontrolle selbst führen, und die entsprechenden Daten würden sodann von ihrem Mann auf den Computer übertragen. B. äusserte sich in gleicher Weise, wobei er ergänzte, X. habe feste Stundenzahlen gehabt. Er habe aber auch fragen können, ob er früher gehen oder später kommen könne. So sei er öfters am Freitagnachmittag um 15.30 bis 16 Uhr gekommen und habe gesagt, er habe seine Arbeit erledigt, ob er gehen könne; dies sei ihm jeweils gewährt worden.