Es liegt auf der Hand, dass er sich in dieser Situation nicht vorrangig mit Ferienplänen befassen konnte, sondern sich nun ganz auf die Arbeitssuche zu konzentrieren hatte. Wenn es ihm gelang, einen Arbeitsplatz zu finden, an welchem er bereits Mitte April mit der Arbeit beginnen konnte, so darf dies als Erfolg gewertet und als Beweis dafür angesehen werden, dass er sich ernsthaft darum bemühte, möglichst schnell wieder eine Arbeit zu finden, was letztlich auch im Interesse der Beklagten lag. Hätte er es vorgezogen, vorerst die ihm an seinem alten Arbeitsplatz noch zustehenden Ferien zu