Auch hier befand sich der Kläger wegen einer Auseinandersetzung mit seinen Vorgesetzten in heftiger Erregung, und auch in diesem Fall schickte die Ehefrau X., nachdem ihr Ehemann seinen Arbeitsplatz am frühen Nachmittag verlassen hatte, der Arbeitgeberin noch am gleichen Tag per Fax ein Arztzeugnis, in welchem dem Kläger vollständige Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde. Wenn die Beklagte, die unbestrittenermassen noch am selben Abend von diesem Dokument Kenntnis genommen hatte, geltend macht, aus diesem Zeugnis sei der Grund der Arbeitsunfähigkeit nicht hervorgegangen, hilft ihr dies nicht. Wenn das für sie von Bedeutung gewesen wäre, hätte es an ihr gelegen, nachzufragen;