- Der diesem Urteil zugrundeliegende Fall ist mit dem im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden weitgehend identisch. Auch hier befand sich der Kläger wegen einer Auseinandersetzung mit seinen Vorgesetzten in heftiger Erregung, und auch in diesem Fall schickte die Ehefrau X., nachdem ihr Ehemann seinen Arbeitsplatz am frühen Nachmittag verlassen hatte, der Arbeitgeberin noch am gleichen Tag per Fax ein Arztzeugnis, in welchem dem Kläger vollständige Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde.