einen Arbeitsvertrag unterschreiben und am Montag an der neuen Stelle anfangen werde. Auf eine weitere Frage antwortete B., der Kläger habe bei seiner Frau gekündigt und sei gegangen. Entgegen den Feststellungen der Vorinstanz trifft es also nicht zu, dass drei verschiedene Zeugen bestätigt hätten, der Kläger habe ihnen gegenüber gesagt, er gehe nach Hause und werde gleichentags bei einem anderen Arbeitgeber einen Vertrag unterzeichnen.