Seite 5 — 18 Vielmehr zeige die wiederholte Äusserung, dass der Kläger absichtlich und definitiv das Arbeitsverhältnis fristlos habe kündigen beziehungsweise die Arbeitsstelle fristlos habe verlassen wollen. Aufgrund des Verhaltens und der Aussagen von X. habe die Beklagte davon ausgehen können, dass ihr Angestellter das Arbeitsverhältnis nicht habe weiterführen wollen. Demzufolge habe die Beklagte aufgrund der gesamten Umstände nach dem Vertrauensprinzip zu Recht angenommen, dass der Kläger das Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst beziehungsweise die Arbeitsstelle fristlos verlassen habe.