2.a) Das Bezirksgericht Maloja führte aus, aufgrund der Zeugenaussagen von drei Personen stehe fest, dass der Kläger am 30. Januar 2009 gesagt habe, er gehe nach Hause, werde noch am gleichen Tag einen Vertrag bei einem anderen Arbeitgeber unterzeichnen und die neue Stelle am darauf folgenden Montag antreten. Habe aber der Kläger diese Äusserung gegenüber drei verschiedenen Personen zu drei verschiedenen Zeitpunkten gemacht, könne keine Rede davon sein, dass die Aussage „im Affekt“ beziehungsweise „unter dem Einfluss von Wut oder Aufregung“ geschehen sei.