Die Beklagte beantragte die Abweisung der Klage. - Am 11. Juni 2009 reichte der Kläger seine Prozesseingabe ein, in welcher er seine Forderung auf Fr. 13'798.-- reduzierte. Die Beklagte bestätigte in ihrer Prozessantwort vom 6. Juli 2009 ihr Rechtsbegehren. C. Mit Urteil vom 13. Januar 2010 wies das Bezirksgericht Maloja die Klage ab. Die Gerichtskosten von 3'500 Franken wurden auf die Gerichtskasse genommen, und der Kläger wurde verpflichtet, die Beklagte ausseramtlich mit Fr. 8'421.15 zu entschädigen.