vehement zurück, habe er doch nie gesagt, sofort zu kündigen; für ihn laufe der Vertrag bis zum 31. Mai 2009 weiter. B. nahm am 9. Februar 2009 zu diesem Schreiben Stellung. Er wies X. darauf hin, er habe an seinem letzten Arbeitstag vor Zeugen gesagt, er werde noch am gleichen Tag einen Vertrag für eine neue Stelle unterschreiben und diese am nächsten Arbeitstag antreten. Das sei eine unmissverständliche fristlose Auflösung des Arbeitsvertrages. Gegenüber C. sei diese Erklärung wiederholt worden; sie könne daher nicht irrtümlich erfolgt sein. Man betrachte das Arbeitsverhältnis folglich als aufgelöst und behalte sich die Rückforderung zuviel bezahlter Löhne vor.