4. Am 5. Februar 2009 schrieb F., der Liquidator der Y. AG, namens der Arbeitgeberin X., man akzeptiere die am 30. Januar 2009 bei C. in Gegenwart von D. ausgesprochene sofortige Kündigung, bei welcher er (X.) wiederholt darauf hingewiesen habe, er werde gleichentags bei einem neuen Arbeitgeber unterschreiben und dort am Montag, 2. Februar 2009, beginnen. Man bestätige die Kündigung, betrachte folglich das zugestellte Arztzeugnis als gegenstandslos und behalte sich vor, die zuviel bezogenen Ferien und Freitage in Rechnung zu stellen. - X. antwortete in einem Schreiben vom 6. Februar 2009, er müsse mit Erstaunen von der Bestätigung seiner Kündigung lesen. Er weise diese Äusserung