2. Am 22. Oktober 2008 kündigte die Y. AG das Arbeitsverhältnis auf den 31. Mai 2009, weil sie beabsichtigte, ihre Geschäftstätigkeit einzustellen. Anfangs Dezember 2008 erlitt X. einen Unfall, als dessen Folge er bis Ende Jahr arbeitsunfähig war. Als er nach Weihnachten im Betrieb erschien, kam es deswegen zu einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Geschäftsleiter B.. Das Arbeitsklima verschlechterte sich darauf, wobei sich der Arbeitnehmer offenbar von seiner Arbeitgeberin und seinen Mitarbeitern unkorrekt behandelt fühlte.