Seite 15 — 19 sen, dass nicht relevant sein kann, was ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem anderen Arbeitnehmer bestätigt. Konkurrenzklauseln sind immer individuell und haben sich stets an einen bestimmten Arbeitnehmer mit Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse zu richten. Daher kann aus der im Zusammenhang mit der Konkurrenzklausel von D. in Vertretung des Arbeitgebers abgegebenen Bestätigung nichts in Bezug auf das Konkurrenzverbot von Y. abgeleitet werden.