Seite 5 — 19 ihm auferlegten Beschränkung seiner wirtschaftlichen Freiheit bewusst zu machen (Adrian Staehelin/Frank Vischer, Zürcher Kommentar zu den Art. 319–362 OR, 3. A., Zürich 1996, N 8 zu Art. 340 OR; Ullin Streiff/Adrian von Kaenel, Arbeitsvertrag, 6. A., Zürich 2006, N 5 zu Art. 340 OR). Um den Arbeitnehmer von einer unbedachten Verpflichtung abzuhalten, ist ihm eine klare Vorstellung über das Ausmass der Einschränkung seiner wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu vermitteln. Zur Verstärkung des Schutzes des Arbeitnehmers war wiederholt gar die öffentliche Beurkundung verlangt worden.