2. Die Kosten des Bezirksgerichts Imboden, bestehend aus: - einer Gerichtsgebühr von Fr. 3'200.00 - einer Schreibgebühr von Fr. 675.00 - einem Streitwertzuschlag von Fr. 510.00 - Barauslagen von Fr. 125.00 total somit Fr. 4'510.00 gehen zu Lasten der Klägerin, welche den Beklagten überdies ausseramtlich mit Fr. 20'000.00 (inkl. 7.6% Mehrwertsteuer) zu entschädigen hat. 3. (Mitteilung)“