Seite 2 — 19 Beklagte in seiner Duplik vom 10. Juli 2008 unverändert an seinem Antrag auf Klageabweisung fest. Gleichzeitig stellte er mehrere prozessuale Anträge, unter anderem denjenigen, im Sinne von Art. 94 ZPO eine Verhandlung über die materielle Teilfrage der Einhaltung des Schriftformerfordernisses von Art. 340 Abs. 1 OR durchzuführen. Am 9. September 2008 reichte die Klägerin eine Stellungnahme nach Art. 87 Abs. 2 ZPO ein. Überdies äusserte sie sich zu den prozessualen Anträgen des Beklagten, wobei sie deren Abweisung beantragte.