Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses machte die X. gegenüber Y. geltend, seine neue Tätigkeit bei der C. stelle eine Verletzung des Konkurrenzverbots dar, welches ihn gemäss Kollektivarbeitsvertrag während zwei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber der früheren Arbeitgeberin binde.