2. Die Kosten des Berufungs- und Anschlussberufungsverfahrens von Fr. 10‘000.-- zuzüglich Schreibgebühr von Fr. 512.--, somit insgesamt Fr. 10‘512.--, gehen zu 9/10 zu Lasten des Berufungsklägers und Anschlussberufungsbeklagten und zu 1/10 zu Lasten des Berufungsbeklagten und Anschlussberufungsklägers. 3. Der Berufungskläger und Anschlussberufungsbeklagte hat den Berufungsbeklagten und Anschlussberufungskläger für die Verfahren vor Kantonsgericht mit Fr. 4‘000.-- (inkl. MWSt) aussergerichtlich zu entschädigen.