8. Zusammenfassend ergibt sich aufgrund der vorangegangenen Ausführungen, dass von den eingegebenen Forderungen ein Gesamtbetrag von Fr. 228‘168.30 (Arrestprosequierungsprozess der C. gegen den Berufungskläger: Fr. 33‘479.--, Gerichtsverfahren des Berufungsklägers gegen die C. betreffend Arrest und Konkurs ohne vorgängige Betreibung: Fr. 8‘592.--, Arrestschadenersatzprozess der C. gegen den Berufungskläger: Fr. 109‘102.30, Arrestprosequierungsprozess der C. in Sachen M. AG und N.: Fr. 37‘140.--, Arrestprosequierungsprozess der C. gegen den Berufungskläger betreffend Materialvorauszahlung: Fr. 25‘355.--, Domizilgebühr und Liquidatorenhonorar: Fr. 14‘500.--) in Bestand und