i. Zusammenfassend sind unter diesen Positionen somit folgende Beträge ausgewiesen und zu kollozieren: Gerichtsverfahren des Berufungsklägers gegen die C. betreffend Arrest und Konkurs ohne vorgängige Betreibung in der Höhe von Fr. 8‘592.--, für den Arrestschadenersatzprozess der C. gegen den Berufungskläger in der Höhe von Fr. 109‘102.30, für den Arrestprosequierungsprozess des Berufungsklägers gegen die C. in Sachen M. AG und N. in Höhe von Fr. 37‘140.-- und für den Arrestprosequierungsprozess der C. gegen den Berufungskläger betreffend Materialvorauszahlungen in der Höhe von Fr. 25‘355.--.