Der Aufwand des Berufungsbeklagten sei laufend aufgestockt und kreditiert worden. Er sei jeweils Ende Jahr als transitorische Passiven verbucht und auf das nächste Jahr wieder aufgestockt worden. Weiter bestätigte er, dass über das Jahr 2000 hinaus laufend Honorarforderungen des Berufungsbeklagten als Passiven und Aufwand verbucht worden seien. Nach seinem Verständnis würden transitorische Passiven laufende Aufwendungen darstellen, welche noch nicht definitiv abgerechnet seien, aber im laufenden Jahr berücksichtigt werden müssten. Sodann sagte er ausdrücklich, dass im Zusammenhang mit den Honoraren des Berufungsbeklagten nie von einer Erfolgs- oder Gewinnbeteiligung die Rede gewesen sei.