Alsdann habe die Prozesstätigkeit des Berufungsbeklagten ausschliesslich einem Sanierungszeck gedient. In Bezug auf die spezielle Interessenlage von Dienstleistungen mit „Sanierungscharakter“ und deren problematische nachmalige Zulassung im Konkursverfahren sei auf Lehre und Rechtsprechung zu verweisen.