Seite 13 — 31 liegenden Verfahren wurde nun aber, wie bereits ausgeführt, eine Honorarvereinbarung eingereicht, die den grundsätzlichen Anspruch auf ein Honorar und dessen Berechnungsfaktoren festhält. Ausserdem wurden die Prozessakten der jeweiligen Verfahren ediert, anhand derer die Angemessenheit der geltend gemachten Honorare zusätzlich überprüft werden kann und zu bejahen ist.