entschädigungen den tatsächlichen Aufwendungen des Anwalts entsprächen und der Anwalt im Innenverhältnis zum Mandanten wenigstens berechtigt sei, diese als Honorar zu verlangen. Nachdem die frühere Alleinaktionärin K., die auch nach Übertragung sämtlicher Aktien der C. auf deren Liquidator weiterhin am ganzen