3. Der Berufungsbeklagte war bis im Jahre 2000 Rechtsanwalt der C. und fungierte ab 2000 als deren Liquidator und Domizilhalter. Der angefochtenen Kollokation liegen insgesamt sieben Forderungen aus diesen Tätigkeiten zugrunde, auf welche nachfolgend im Einzelnen einzugehen sein wird.