Im Falle einer Abtretung wäre gar eine vollständige Deckung der Forderung möglich. Schliesslich ist in diesem Zusammenhang noch auf ein ebenfalls zu einem Wert von bloss Fr. 1.-- inventarisiertes Guthaben über ca. Fr. 416‘941.95 bei der Tessiner Kantonalbank hinzuweisen (Position Nr. 5), wobei den Akten nicht zu entnehmen ist, inwieweit dieser Anspruch realisierbar ist und aus welchem Grund er lediglich zu einem Wert von Fr. 1.-- inventarisiert wurde.