Aufgrund des geleisteten Kostenvorschusses von CHF 9‘800.00 verbleibt ein Restbetrag von CHF 4‘375.80, welcher innert 30 Tagen auf das PC-Konto_ des Bezirksgerichtes Plessur zu überweisen ist. A. hat B. aussergerichtlich mit CHF 20‘000.00 (inkl. MwSt. und Barauslagen) zu entschädigen. 3. (Mitteilung).“