E. Mit Urteil vom 22. September 2009, mitgeteilt am 1. Dezember 2009, erkannte das Bezirksgericht Plessur wie folgt: „1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Kreisamtes Chur von CHF 300.00 sowie die Kosten des Bezirksgerichtes Plessur von CHF 14‘175.80 (Gerichtsgebühren CHF 7‘000.00, Schreibgebühren CHF 1‘186.00, Bargebühren CHF 1‘689.80, Streitwertzuschlag CHF 4‘300.00) gehen zu Lasten von A.. Aufgrund des geleisteten Kostenvorschusses von CHF 9‘800.00 verbleibt ein Restbetrag von CHF 4‘375.80, welcher innert 30 Tagen auf das PC-Konto_ des Bezirksgerichtes Plessur zu überweisen ist.